Coptermedia e.U. │ Inh. Heinz Maghörndl
St.Loi-Gasse 10b │ 6824 Schlins │ AUSTRIA
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Firmenbuch : FN416168m │ Landesger. Feldkirch
Gewerbe für Filmproduktion und Berufsfotografie
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.1. Verkauf, Dienstleistungen und Lieferung erfolgen ausschließlich zu den nach stehenden genannten Bedingungen. Sie gelten für alle meine Angebote und mir erteilten Aufträge. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Angebote, Preislisten, Prospekte und sonstige Drucksachen sind freibleibend und unverbindlich.
1.3. Die Einkaufsbedingungen des Käufers bzw. Auftraggebers sind für mich unverbindlich, selbst wenn ich diesen nicht ausdrücklich widerspreche.
1.4. Angegebene Lieferzeiten und -termine sind für mich unverbindlich. Ich bin berechtigt, Teillieferungen mit sofortiger Berechnung vorzunehmen. Eine Lieferverzögerung, verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitung von Vorlieferanten etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages.
1.5. Ein Rücktritt von einer Bestellung ist zu den unter Punkt III angeführten Stornobedingungen und erst nach einer schriftlichen Bestätigung von HEINZ MAGHÖRNDL COPTERMEDIA e.U. gültig.
1.6. Die Ware oder Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum. Der Ersatz sämtlicher Mahn-, Inkasso- und ggf. Anwaltsspesen sowie Verzugszinsen lt. Punkt 2.2. gilt als vereinbart.
1.7. Mündliche Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung damit sie Gültigkeit erlangen.
1.8. Mit Erstellung eines Fotoauftrages erkennt der Auftraggeber meine Auffassung von der Fotografie und Bildgestaltung ausdrücklich an. Eventuelle Änderungswünsche werden gesondert berechnet. Ich hafte nicht bei Verlust der Aufnahmen durch fehlerhafte Datenträger und dgl. – nicht abgelieferte Bilder werden aber nicht berechnet. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere auch bei Hochzeitsaufnahmen, sind ausgeschlossen. Die Aufbewahrung meiner eigenen Daten erfolgt ohne jegliche Gewähr.
1.9 Sämtliche Arbeiten werden von mir mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen auf ebenso hohem Niveau weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 2 Werktagen geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.
- PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
2.1. Berechnet werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise in Euro.
2.2. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zahlbar. Skontoabzüge sind generell nicht vorgesehen außer sie wurden gesondert vereinbart.
2.3. Bei Zahlungsverzug berechne ich Mahn-, Inkasso- und ggf. Anwaltsspesen sowie Verzugszinsen in Höhe von 8% über Basiszinssatz laut Zinsregelung vom 1.8.2002. Der Ersatz dieser Spesen gilt als vereinbart. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass im Falle von Zahlungsverzug alle Arbeiten und Waren bis zur vollständigen Bezahlung einbehalten werden
2.4. Eventuell gewährte Rabatte setzen eine fristgemäße Zahlung voraus und verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit.
2.5. Schecks und Wechsel werden nicht entgegengenommen.
III. STORNOBEDINGUNGEN
2.1. Für Stornierungen von Hochzeitsfotografie-Aufträgen durch den Auftraggeber gelten folgende Stornosätze ab der Auftragserteilung als vereinbart.
bis 6 Monate vor der Hochzeit: 50% der Auftragssumme
ab 2 Wochen vor der Hochzeit: 75% der Auftragssumme
2.2. Für Stornierungen aller sonstiger Fotoaufträge werden 30% der Auftragssumme als Stornogebühr einbehalten.
IV. VERÖFFENTLICHUNGEN
1.1. Bei privaten Projektarbeiten erteilt uns der Fotografierte schon bei der Aufnahme nur durch seine Mitwirkung die Erlaubnis, diese Werke zu speichern und zu veröffentlichen, ausser auf gewaltherrlichenden, pornografischen oder politischen Seiten.
ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
3.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung sowie aus meinen Lieferungen ergebenden Rechte und Pflichten ist ausschließlich Feldkirch.